Öffnung erneut vertagt, BGV geht den Rechtsweg

01. Mai 2020

Der Bayerische Golfverband und alle Golfer in Bayern sind erneut enttäuscht worden. Eine Öffnung der Golfplätze ab 04. Mai wurde nicht genehmigt. Jetzt geht der BGV mit einer Klage an den VGH.

Im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, die auf das Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin folgte, wurde darüber informiert, dass eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai fällt.

Eine herbe Enttäuschung für uns Golfer, die immer weniger Verständnis über das Golfverbot zeigen, kann man die geforderten Auflagen wie Mindestabstand, Hygienekonzept, etc. weit besser erfüllen, als zum Beispiel in einem Baumarkt oder vielen bereits geöffneten Geschäften.

Der Präsident des Bayerischen Golfverbandes, Arno Malte Uhlig, hat bereits vor ein paar Tagen in einem Offenen Brief angekündigt, den Rechtsweg einzuschlagen, sollte eine Öffnung der Golfplätze in Bayern zum 04. Mai nicht erlaubt werden. Nachdem die Politik die Entscheidung über eine eingeschränkte Ausübung von Sportarten, die im Freien ausgeübt werden, erneut vertagt hat, ist dies nun geschehen und Plan B wurde in die Wege geleitet. Ein entsprechender Antrag ist bereits beim VGH eingegangen.

Ergänzend dazu das vom DGV veröffentliche Bulletin Nr. 18 vom 30. April 2020 zu Ihrer Information.

Wir sind auf die Entscheidung sehr gespannt und hoffen auf ein positives Urteil für den Golfsport.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Team des Golf Club Schloss Klingenburg

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