Ergänzung zur Meldung vom 17.03.2020 - Das Golfspielen ist ausdrücklich untersagt

18. Mär 2020

Ergänzung zur Meldung vom 17.03.2020 - Das Golfspielen ist ausdrücklich untersagt

Spielbetrieb auf dem Golfplatz ist strikt untersagt

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

aufgrund von vermehrten Rückfragen zum Status des Golfplatzes und der Bespielbarkeit ergänzen wir - auch auf Schreiben des Deutschen Golfverbandes - unsere Aussage von gestern wie folgt:

In einem Rundschreiben vom 18.03.2020 hat der Deutsche Golfverband nochmals eindringlich den Betrieb von Golfanlagen bundesweit untersagt. Weiter schreibt er: "[...] Ein Verstoß gegen dieses Betriebsverbot kann im Einzelfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Dem DGV ist bekannt, dass Ordnungsämter in einzelnen Regionen die Einhaltung dieses Betriebsverbots prüfen. [...]"

Mit anderen Worten: Auf Golfplätzen darf ab sofort bundesweit weder gespielt noch geübt werden.

Ergänzend dieser neuen Maßnahmen, werden wir die Abschlagsmarkierungen und Loch-Fahnen entfernen, um deutlich zu machen, dass der Spielbetrieb eingestellt ist.

Unser Greenkeeping wird derweil die Platzpflege aufrechterhalten und verschiedene Arbeiten zur Vorbereitung der Saison durchführen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zudem aufgefordert, das Haus „nur in dringenden Fällen zu verlassen“. Wir sind - wie auch andere Golf Clubs - der Meinung, dass eine Runde Golf nicht zur absoluten Dringlichkeit des alltäglichen Lebens zählt und möchten auch an Ihr Verantwortungsbewusstsein appellieren.

Wir hoffen, mit dieser weiteren Aussage alle Unklarheiten beseitigen zu können und hoffen auf eine schnelle Entspannung der Lage.

Sie können uns glauben, dass wir uns den Start in die Jubiläums-Saison der Klingenburg auch anders vorgestellt haben!


>>> Weitere Informationen zum Thema Conora-Virus können Sie tagesaktuell auch im DGV-Serviceportal finden.


Ihr Team des Golf Club Schloss Klingenburg



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